Gemeinsamkeiten und Unterschiede:
Jugendstrafrechts vs. Allgemeines Strafrecht
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom Strafrecht für Erwachsene. Ein Grundsatz aber zeigt das hohe Maß an Gemeinsamkeit beider Rechtsgebiete: Jugendliche werden für die selben Dinge bestraft wie Erwachsene. So kennt das Jugendstrafrecht keine eigenen Straftatbestände. Vielmehr werden auch Jugendliche und Heranwachsende für Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder Totschlag verurteilt, wenn sie eine solche Tat nach den Vorgaben des Strafgesetzbuches rechtswidrig und schuldhaft begangen haben. Insofern gibt es kein “Sonderstrafrecht” für Jugendliche.
Eine Frage der Sanktionen
Allerdings gibt es Unterschiede in der Gestaltung des Verfahrens. Hier gibt es eine große Zahl von Abweichungen von den Voraussetzungen der Strafprozessordnung für Erwachsene. Noch größer werden diese Unterschiede im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer Straftat. Hier verfolgt das Jugendstrafrecht in Bezug auf Allgemeines Strafrecht einen anderen Ansatz. Während beim Strafrecht für Erwachsene Fragen wie der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, geht es beim Jugendstrafrecht primär um eine erzieherische Einwirkung auf den Täter. Dies hat Folgen für die Prozessführung. Entsprechend sollte bei der Auswahl eines Verteidigers nicht nur darauf geachtet werden, dass dieser ein Fachanwalt für Strafrecht ist, sonder das dieser sich auch auf das Jugendstrafrecht spezialisiert hat.
Der Fachanwalt für Strafrecht im Jugendstrafrecht
Die Vorgaben des Jugendstrafrechts machen einen anderen Ansatz bei der Verteidigung notwendig. Weil das Jugendstrafrecht einen deutlich pädagogischeren Ansatz verfolgt, muss ein Fachanwalt für Strafrecht diesem Umstand in Jugendsachen Rechnung tragen. Entsprechend mehr Gewicht muss auf den Werdegang des Mandanten, seine Erziehung und sein Umfeld gelegt. werden. Zwar ist für diese Aspekte auch die Jugendgerichtshilfe zuständig. Für diese werden allerdings oft überarbeitete Mitarbeiter des Jugendamtes abgestellt, die wenig Kontakt zum angeklagten Jugendlichen hatten. Insofern kommt es für den Fachanwalt für Strafrecht im Jugendstrafrecht vor allem darauf an, immer wieder alternative erzieherische Möglichkeiten bei der Ahndung einer Straftat aufzuzeigen.