Jugendstrafrecht in Bezug auf Opfervertretung
Opfervertretung im Jugendstrafrecht
Als Fachanwalt mit großer Erfahrung im Jugendstrafrecht übernehmen wir die Opfervertretung. Wenn eine Strafsache verhandelt wird, kann das Opfer als Nebenkläger an der Verhandlung teilnehmen. Dies ist auch möglich, wenn der Täter nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird, weil er minderjährig oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und den Reifeprozess nicht abschließend vollzogen hat. Ein Fachanwalt für Strafrecht über die Opfervertretung auf Antrag.
Vertretung im Rahmen der Nebenklage
Im Strafrecht erhebt die Staatsanwaltschaft eine Anklage. Der Beschuldigte hat eine Tat begangen, die nach einem oder mehreren Paragrafen nach dem Strafgesetzbuch verurteilt wird. Die Verurteilung erfolgt nach dem Beschluss des Gerichts im Namen des Volkes. Dass Sie als Opfer geschädigt wurden, findet in einer Strafverhandlung zunächst keine Berücksichtigung. Ihre Ansprüche setzen Sie in einer Verhandlung vor dem Zivilgericht durch. In dieser Verhandlung treten Sie als Kläger auf und können sich auf das Urteil aus der Strafverhandlung berufen.
Die Strafverhandlung dient dazu, dem Beschuldigten die Tat nachzuweisen und ihn dafür angemessen zu bestrafen. Als Opfer sind Sie daran zunächst nicht beteiligt. Wenn Sie jedoch als Nebenkläger auftreten, haben Sie die Möglichkeit, aktiv an der Verhandlung teilzunehmen. Als Fachanwalt für Strafrecht sind wir bei der Verhandlung an Ihrer Seite. Wir haben die Möglichkeit, Anträge einzubringen und durch Aussagen oder Beweise aktiv Einfluss auf den Verlauf der Verhandlung zu nehmen. Wenn Sie auf die Möglichkeit der Teilnahme an der Verhandlung als Nebenkläger verzichten, werden Sie lediglich zur Zeugenaussage gebeten.
Keine öffentlichen Verhandlungen im Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht ist ein besonderer Schutz der minderjährigen Angeklagten oder der jungen Erwachsenen vorgeschrieben. Aus diesem Grund sind die Verhandlungen in der Regel nicht öffentlich. Sie könnten an der Verhandlung nicht teilnehmen, obwohl Sie als Opfer davon betroffen sind. Wenn Sie mit einem Fachanwalt für Strafrecht als Nebenkläger auftreten, haben Sie die Möglichkeit, die Verhandlung von Anfang bis zum Ende zu verfolgen. Dies kann Ihnen bei der Verarbeitung des Geschehens helfen. Gern übernehmen wir als versierter Fachanwalt für Strafrecht die Opfervertretung im Rahmen der Nebenklage, aber auch für die Zeugenaussage. Vereinbaren Sie gern einen Termin zum Vorgespräch.