Jugendstrafrecht - Jugendstrafrecht München

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Bei strafrechtlichen Fragestellungen ist eine schnelle und fachkundige Unterstützung entscheidend.

Unabhängig davon, ob eine erste rechtliche Einschätzung, eine vertiefte Beratung oder eine unmittelbare Vertretung erforderlich ist, steht eine kompetente Unterstützung jederzeit zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam den bestmöglichen Weg für Ihre strafrechtliche Angelegenheit zu entwickeln.

Tom Heindl und Team

In Notfällen erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Heindl Rechtsanwälte
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Heindl Rechtsanwälte (Zweigstelle)
Hauptstraße 14 | 82008 Unterhaching

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Tom Heindl
allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, BtMG Strafrecht
Fachanwalt Tom S. Heindl absolvierte sein Jurastudium in München und Passau und ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger in renommierten Kanzleien tätig. Nach der Mitgründung und langjährigen Führung einer eigenen Strafrechtskanzlei ist er seit 2019 Teil der Kanzlei Heindl Rechtsanwälte, die aus dem Zusammenschluss mit einer bundesweit anerkannten Strafverteidigerin hervorging.
Sabrina Philipps
Strafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, BtMG
Rechtsanwältin Philipps ist bundesweit im Strafrecht tätig und vertritt sowohl Beschuldigte als auch Opfer in verschiedenen strafrechtlichen Bereichen, einschließlich Jugend- und Kapitalstrafrecht. Sie absolvierte ihr Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München und sammelte bereits während ihres Referendariats am Oberlandesgericht München umfangreiche praktische Erfahrungen in spezialisierten Strafrechtskanzleien im In- und Ausland.
Carmen Gimmler
Rechtsanwältin in Anstellung mit umfassend vertieften Kenntnissen im Strafrecht
Rechtsanwältin Carmen Gimmler ist bundesweit im Strafrecht tätig und verfügt über besondere Erfahrung im Jugend-, Sexual- und allgemeinen Strafrecht. Nach Prädikatsexamina und Ausbildung an der LMU München sowie dem Oberlandesgericht München begleitet sie Mandanten mit hoher fachlicher Sorgfalt durch alle Phasen des Strafverfahrens.

Weitere Information zum Jugendstrafrecht

Was ist Jugendstrafrecht
Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht verfolgt das Jugendstrafrecht einen eigenständigen Ansatz, der nicht auf Vergeltung, sondern auf Erziehung und soziale Integration ausgerichtet ist.
Für wen gilt Jugendstrafrecht?
Die Frage, für wen das Jugendstrafrecht gilt, ist ein zentraler Bestandteil des Jugendstrafrechts. Das Jugendstrafrecht bildet innerhalb des Strafrecht München ein eigenständiges Regelungssystem, das speziell auf junge Menschen zugeschnitten ist.
Ablauf eines Jugendstrafverfahrens
Der Ablauf eines Jugendstrafverfahrens unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom klassischen Strafverfahren für Erwachsene. Das Jugendstrafrecht verfolgt einen eigenständigen Ansatz, der auf Erziehung, Prävention und individuelle Entwicklung ausgerichtet ist.
Rechte von Jugendlichen & Eltern
Jugendliche genießen im Strafverfahren besondere Rechte, die sich aus den Grundprinzipien des Jugendstrafrechts ergeben. Anders als im allgemeinen Strafrecht steht nicht die reine Sanktionierung im Vordergrund, sondern der Schutz der Persönlichkeitsentwicklung.
Rolle der Eltern im Verfahren
Die Rolle der Eltern im Jugendstrafverfahren unterscheidet sich deutlich von Verfahren im Erwachsenenstrafrecht. Das Jugendstrafrecht stellt nicht allein die Tat in den Mittelpunkt, sondern betrachtet den jungen Beschuldigten in seinem sozialen Umfeld.

Straftatbestände

Diebstahl & Ladendiebstahl
Diebstahl zählen zu den häufigsten Straftatbeständen im Jugendstrafrecht. Gerade im Bereich Jugendstrafrecht nehmen diese Delikte einen großen Raum ein, da sie oftmals den ersten Kontakt junger Menschen mit dem Strafrecht darstellen.
Körperverletzung
Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden entstehen Körperverletzungsdelikte häufig aus spontanen Konfliktsituationen, Gruppendynamiken oder mangelnder Impulskontrolle.
Drogen & Cannabis
Straftatbestände mit Drogen und Cannabis nehmen im Jugendstrafrecht eine besondere Stellung ein. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden handelt es sich häufig um sogenannte Einstiegsdelikte, die nicht selten aus Neugier, Gruppendruck oder mangelnder Aufklärung entstehen.
Raub & Erpressung
Raub und Erpressung sind vorallem dadurch gekennzeichnet, dass sie regelmäßig mit erheblichem Druck auf das Opfer verbunden sind.
Sachbeschädigung
Die Sachbeschädigung zählt zu den häufigsten Straftatbeständen im Jugendstrafrecht. Darunter fällt jede vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache.
Cybercrime / Social Media Delikte
Cybercrime hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Darunter fallen Straftaten, die unter Nutzung digitaler Technologien, des Internets oder informationstechnischer Systeme begangen werden.