Tom Heindl
Tom S. Heindl ist Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Rechtsgebiet des Strafrechts.
Im Allgemeinen Strafrecht beschäftigt er sich insbesondere mit den Bereichen Jugendstrafrecht (z. B. Körperverletzungsdelikte), Wirtschaftsstrafrecht (z. B. Insolvenzdelikte) sowie mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Tom S. Heindl entstammt einer angesehenen Münchner Juristenfamilie und ist der Sohn von Rechtsanwalt Dr. Josef Heindl. Die väterliche Kanzlei Dres. Heindl & Kollegen rangierte im Strafrecht über mehrere Jahrzehnte als eine der bundesweit führenden Adressen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Passau begann Tom S. Heindl seine Laufbahn als Strafverteidiger bei der renommierten Kanzlei Hieronimi und Schickler. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Ricarda Lang leitet Tom S. Heindl heute die Kanzlei Heindl & Lang Rechtsanwälte München.
Die hohe Reputation von Tom S. Heindl als Strafverteidiger gründet unter anderem auf der erfolgreichen anwaltschaftlichen Begleitung bekannter Mandanten wie dem „S-Bahn-Schläger von Solln“ und Ferfried Prinz von Hohenzollern und der Verteidigung von Daniel D., dem Rechtsanwalt Heindl nach 7 monatiger Untersuchungshaft zu einem Freispruch verhalf. Rechtsanwalt Heindl erzielte einen der wenigen Freisprüche in einem Mordverfahren in dem Verfahren um den Mord im Gärtnerplatzviertel (zum Pressebericht).
Rechtsanwalt Heindl ist Mitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger eV.