Jugendstrafrecht: spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht hilft
Das Jugendstrafrecht weist im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht einige Besonderheiten auf. Mein Ziel ist es, als Jugendstrafverteidiger für meine Mandanten einzutreten und das Strafmaß zu mildern. “Erziehung vor Bestrafung” ist die Prämisse, auf der das Jugendstrafrecht aufbaut und an dem es sich orientiert. Die Leitprinzipien sind im Jugendgerichtsgesetz – JGG – geregelt.
In meiner Tätigkeit als Jugendstrafverteidiger möchte ich Ihnen meine Leistungen vorstellen und Sie darüber informieren, warum Sie als Jugendlicher oder Elternteil eines straffälligen Jugendlichen einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht beauftragen sollten.
Wann greift das Jugendstrafrecht?
Bei Straftaten Jugendlicher greift das Jugendstrafrecht. Als Jugendlicher zählen Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr. Zwischen 18 und 21 Jahren erfolgt eine Einstufung als Heranwachsender, wo aber durchaus ein Fachanwalt für Strafrecht die Mandantschaft übernehmen kann. Ob eine Verhandlung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht erfolgt, steht im direkten Zusammenhang mit dem Lebensalter zum Tatzeitpunkt. Auch wenn die Verhandlung nach dem vollendeten 18. Lebensjahr anberaumt wird, die Tat aber vorher begangen wurde, wird im Regelfall vor dem Jugendgericht verhandelt. Besteht eine Unsicherheit, ob die Tat im Jugend- oder Heranwachsenden-Alter begangen wurde, wird im Zweifel das Jugendstrafrecht angewandt.
Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig. Das heißt, dass auch das JGG nicht angewandt werden und lediglich zu erziehungstechnischen Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz gegriffen werden kann.
Ausnahmeregelungen gibt es bei Heranwachsenden, die aufgrund ihrer psychischen Entwicklung nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Die Ausnahme basiert in vielen Fällen auf der Beurteilung eines Psychologen, der einen Entwicklungsrückstand oder anderweitige mentale Einschränkungen bescheinigt. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich nicht nur ein Jugendstrafverteidiger, sondern auch Ihr Berater mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Mit Ihrer Kontaktaufnahme entscheiden Sie sich für eine Verteidigung, die im Sinne des Mandanten erfolgt und im Jugendstrafrecht für Senkung des Strafmaßes sorgt.
Informationen zur Gesamtbeurteilung des Täters
Eine Jugendverfehlung wird milder geahndet als die Verurteilung, die bei gleicher Tat nach dem Erwachsenenstrafrecht erfolgt. Ob ein heranwachsender Straftäter nach dem Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, hängt unter anderem mit den Marburger Kriterien zusammen. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich der richtige Ansprechpartner, wenn Sie bereits heranwachsend sind und folgende Kriterien aufweisen.
> Ihre Persönlichkeit entspricht der Ausformung eines Jugendlichen.
> Sie sind in der Alltagskompetenz nicht auf dem Stand eines Erwachsenen.
> Sie leben im Hier und Jetzt, ohne Ihre Handlungsfolgen perspektivisch einschätzen zu können.
> Sie neigen zu Tagträumereien, Rollenspielverhalten im Alltag und kindlicher Naivität.
> Ihr Entwicklungsstatus wird fachkundig als jugendlich bescheinigt.
Da in der Entscheidung über das Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht die Gesamtheit der Bewertung zählt, können einzelne oder mehrere Kriterien zu einer Vorladung vor den Jugendstrafrichter führen. In diesem Fall sind Sie mit meinen Leistungen als Jugendstrafverteidiger gut beraten und entscheiden sich für fachliche Kompetenz und Expertise aus langjähriger Erfahrung.
Untersuchungshaft vermeiden – Fachanwalt im Jugendstrafrecht setzt sich für Sie ein!
Die größte Sorge eines jeden jugendlichen Straftäters ist die Untersuchungshaft. Sie schränkt nicht nur die Freiheit, sondern auch die Entwicklungsmöglichkeiten in der Zukunft ein. Als Fachanwalt für Strafrecht ist es meine Aufgabe, die Staatsanwaltschaft und den Richter von der Unnötigkeit einer Untersuchungshaft zu überzeugen und alternative Maßnahmen anzuvisieren. Haben Sie sich bisher keinem Verfahren entzogen, kann die Fluchtgefahr ausgeschlossen und die Annahme Ihrer Verurteilung vorausgesetzt werden, sieht das Jugendstrafrecht im Regelfall Arbeitsstunden und Bewährung anstelle einer Haftstrafe vor. Als Jugendstrafverteidiger setze ich mich für Sie ein und erziele ein Strafmaß, mit dem Sie und die Staatsanwaltschaft zufrieden sind. Nutzen Sie mein Angebot zur persönlichen Beratung und beachten Sie, dass Sie mir als Jugendstrafverteidiger mit Offenheit und Ehrlichkeit gegenübertreten sollten. ich kann Sie als Fachanwalt für Strafrecht nur vertreten, wenn ich die genaue Handlung, den Ablauf und Ihre Beweggründe kenne.
Meine Berufung ist es, mich als Jugendstrafverteidiger für Sie einzusetzen und Ihnen die Sicherheit zu geben, dass eine einmalige Verfehlung nicht zu einem lebenslangen Fleck auf Ihrem Hemd wird. Ihr Vertrauen in meine Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht ist die Voraussetzung für alle von mir eingeleiteten Maßnahmen. Ich kläre Sie ausführlich über die Sanktionsmöglichkeiten, das zu erwartende Strafmaß und Ihre Vorteile durch meine Professionalität als Jugendstrafverteidiger auf.
Warten Sie nicht, wenn eine Gerichtsverhandlung ansteht oder Sie wissen, dass eine von Ihnen begangene Tag in Kürze geahndet wird. Je eher Sie sich mit mir in Verbindung setzen, umso ausführlicher und umfassender kann ich mich um Ihren Fall kümmern. Mit Know-how und Expertise bin ich im Jugendstrafrecht tätig.
Als Jugendstrafverteidiger bin ich Ihr Ansprechpartner bei allen Anfragen zum Jugendstrafrecht. Ich berate Sie mit Kompetenz, übernehme außergerichtliche Einigungen und vertrete Sie als spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht vor ordentlichen Gerichten. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen Experten im Jugendstrafrecht benötigen und sich auf eine professionelle Vertretung verlassen möchten.